News

Alle Neuigkeiten auf einen Blick.

Sollen abgelehnte, aber gut integrierte Asylbewerber ein Bleiberecht erhalten?

24.08.2018 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Petra Guttenberger, MdL, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Recht, Verfassung und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags:

Ein generelles Bleiberecht widerspricht dem Asylrecht unseres Grundgesetzes. Unser Asylsystem ist kein Instrument für Arbeitsmigration oder Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen. Das bedeutet auch, dass Menschen Deutschland verlassen müssen, die sich nicht auf einen anerkannten Asyl- und Fluchtgrund berufen können. Zudem sollte zunächst die Frage geklärt werden, was unter „gut integriert“ zu verstehen ist.

Bereits jetzt bestehen in besonderen Fällen Möglichkeiten für Ausländerbehörden, ein Bleiberecht zu erteilen. Zudem haben wir ganz gezielt die „3+2“-Regelung geschaffen: Wer vor der erfolgten Ablehnung des Asylantrages eine Ausbildung aufgenommen hat, darf diese grundsätzlich in Deutschland beenden und im Anschluss zwei Jahre in dem erlernten Beruf arbeiten. Gerade im Hinblick auf Pflegeberufe halten wir es für sinnvoll, diese Regelungen nochmals zu erleichtern, wie es im Koalitionsvertrag auf Bundesebene für die sogenannten anschlussfähigen Helferausbildungen im Pflegebereich vorgesehen ist. Das bayerische Innenministerium und das Gesundheitsministerium arbeiten hier bereits an einer raschen Umsetzung.

Im Grundsatz müssen wir bei der klaren Ansage bleiben: Wer abgelehnt wird, muss das Land verlassen. Insbesondere Straffällige sind schnellstmöglich abzuschieben. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass jeder, der es nach Deutschland schafft, ohnehin bleiben darf. Dies würde das Geschäftsmodell skrupelloser Schlepperbanden und die illegale Migration fördern. Wir müssen Zuwanderung begrenzen und sinnvoll steuern. Dazu gehört, dass wir Nicht-Bleibeberechtigte konsequent zur Ausreise bewegen und zurückführen.

Zugleich wollen wir Wege für eine legale Migration deutlich aufzeigen. Wir müssen sie so steuern, dass sie den Erfordernissen unserer Gesellschaft, deren Aufnahmefähigkeit und dem Fachkräftebedarf entspricht. Mit dem Fachkräftezuwanderungsgesetz werden wir das konsequent umsetzen und klare, legale Wege für eine Arbeitsmigration nach Deutschland anbieten.

Landtagsbüro Andreas Lorenz

Maximilianeum
81627 München
Telefon : +49 (89) 4126-2839
E-Mail  : andreas.lorenz@csu-mdl.de