Der Bayerische Landtag hat das schärfste Zweckentfremdungsgesetz in Deutschland beschlossen. Der Bußgeldrahmen wird auf 500.000€ verzehnfacht. Die Ermittlungsmöglichkeiten der Gemeinde werden ausgeweitet.
Künftig sind auch Verwalter, Vermittler und Online-Portale auskunftspflichtig. Außerdem sind Anordnungen zum Vollzug des Zweckentfremdungsrechtes künftig per Gesetz sofort vollziehbar. Damit soll die dauerhafte, hotelähnliche Nutzung von Privatwohnungen ("Medizintourismus") noch effektiver bekämpft werden!